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Privatgutachten
Das Privatgutachten dient als Basis zur weiteren Verhandlung mit Firmen , als Grundlage für eine juristische Auseinandersetzung oder für den qualifizierten Nachweiß über die Qualität des derzeitigen Zustandes.

Ein Gutachter sollte bestellt werden, wenn die Arbeiten nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt worden sind. Im Gutachten werden Mängel festgehalten und objektiv bewertet. Auf Wunsch erfolgt eine gemeinsame Besichtigung mit dem Handwerker, wobei eine Mängelbeseitigung detailliert vereinbart werden kann.

Gerichtsgutachten
Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt, um eine Streitsache zu klären. Hierbei ist er ausschließlich für das Gericht tätig und nicht für eine Partei.

Schiedsgutachten
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien, z.B. zwischen Handwerker und Bauherrn, wird der Sachverständige beauftragt, ein Schiedsgutachten zu erstellen. Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.

Sachverständigenverfahren
Bei Versicherungsschäden wird in der Regel ein Gutachter von der jeweiligen Versicherung zur Schadensregulierung bzw. Schadenfeststellung bestellt. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann er, entsprechend den Bedingungen der meisten Sachversicherer, ein so genanntes Sachverständigenverfahren einleiten. Hierzu wird ein Gutachter seiner Wahl zusätzlich beauftragt und durch einen gemeinsam mit der Versicherung bestellten Obmann wird das Verfahren geregelt, ähnlich dem Schiedsgutachten. Auch hier ist das Ergebnis für beide Parteien bindend.

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