Honorar

Kostennoten

Guter Rat ist teuer, schlechter Rat um so teuerer.

Grundsätzlich gilt die Vorschusskostenklausel für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, in der Regel 70%.

Gerichtsgutachten: werden seit dem 1.7.2004 nach dem JVEG abgegolten.

Privatgutachten: nach Vereinbarung

Versicherungsgutachten:

Fertigstellungsbescheinigung: nach Vereinbarung

Schiedsgutachten: Stundenhonorar

Schiedsgerichtsverfahren: nach Vereinbarung

Baustellenkontrolle für Privatbauherren: nach Vereinbarung

Elektronische Leckageortung einschl. Prüfprotokoll: auf Anfrage

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