Kostennoten Guter Rat ist teuer, schlechter Rat um so teuerer. Grundsätzlich gilt die Vorschusskostenklausel für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, in der Regel 70%. Gerichtsgutachten: werden seit dem 1.7.2004 nach dem JVEG abgegolten. Privatgutachten: nach Vereinbarung Versicherungsgutachten: Fertigstellungsbescheinigung: nach Vereinbarung Schiedsgutachten: Stundenhonorar Schiedsgerichtsverfahren: nach Vereinbarung Baustellenkontrolle für Privatbauherren: nach Vereinbarung Elektronische Leckageortung einschl. Prüfprotokoll: auf Anfrage |
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